Klein & Schwarz-Wohlers

Rechtsanwälte und notarielle Tätigkeiten

Das Berufsbild des Notars

Zu den Aufgaben des Notars gehört in erster Linie die Vornahme von Beurkundungen und Beglaubigungen. Inhaltlich ist ein Notar zumeist im Bereich des Sachenrechts, also bei der Gestaltung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen oder der Bestellung von Grundpfandrechten oder anderen Rechten an einem Grundstück tätig. Darüber hinaus ist der Notar auch im Bereich des Familien- und Erbrechts tätig, beispielsweise bei der Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen, Erbverträgen oder Testamenten. Weiterhin ist ein Notar im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig, beispielsweise bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, deren Anmeldung zum Handelsregister, Änderungen des Gesellschaftsvertrages usw. Darüber hinaus werden auch andere Rechtsgebiete tangiert, beispielsweise das Schuldrecht.

Während somit ein Rechtsanwalt eine Partei bei der Durchsetzung von Rechtspositionen unterstützt, die auf zurückliegenden Ereignissen basieren, unterstützt ein Notar alle Vertragsbeteiligten bei der Gestaltung gegenwärtiger oder zukünftiger Rechtsbeziehungen zueinander. Dabei hat der Notar den Willen der Beteiligten zu erforschen und über die rechtliche Tragweite der beabsichtigten Regeln zu informieren. Die Aufgabe des Notars besteht mithin nicht darin, auf die Willensentscheidung des/der Beteiligten einzuwirken und ggf. eine Einigung herbeizuführen, sondern darin, den Willen der Beteiligten in einer juristisch eindeutigen und unmissverständlichen Form zu formulieren und im Protokoll niederzulegen. Die Vertragsinhalte bestimmen mithin die Beteiligten und nicht der Notar. Im Land Bremen sind ausschließlich sogenannte Anwaltsnotare tätig, die also abseits der notariellen Tätigkeiten ebenfalls als Anwalt zugelassen sind.