Klein & Schwarz-Wohlers

Rechtsanwälte und notarielle Tätigkeiten

Beschreibung notarieller Tätigkeiten

Ein Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege. Anders als ein Rechtsanwalt ist ein Notar nicht Interessenvertreter einer Partei, auch nicht der des Auftraggebers. Aus der strengen Neutralitätspflicht des Notars folgt, dass er alle Vertragsparteien zu schützen hat.

Im Bundesland Bremen gibt es das sog. Anwaltsnotariat. Anders als in anderen Bundesländern kann nur derjenige Notar werden, der den Beruf eines Rechtsanwalts ausübt. Ein Anwaltsnotar hat jedoch beide Berufe strikt voneinander zu trennen und darf aufgrund seiner Neutralitätspflicht als Notar niemals Beurkundungen vornehmen, wenn er in einer Sache bereits eine Vertragspartei anwaltlich vertreten hat. Dieses gilt nicht nur für den Notar selbst, sondern für sämtliche Rechtsanwälte, die gemeinsam mit dem Notar ihren Beruf im gleichen Büro ausüben.