Informationsmerkblätter
Damit der Notar seiner Aufgabe gerecht werden kann, ist es erforderlich, dass ihm zu den Vertragsinhalten Auskünfte erteilt werden, damit er in der Lage ist, den Willen des/der Beteiligten in der Urkunde ordnungsgemäß wiederzugeben. Die Informationserteilung erfolgt regelmäßig in Vorbesprechungen. Zur Vorbereitung von Vorbesprechungen, Urkundsentwürfen usw. ist es jedoch durchaus zweckmäßig, dem Notar vorab die erforderlichen Informationen zu erteilen. Da ein Urkundsbeteiligter zuvor häufig keinerlei Vorstellungen davon hat, welche Angaben der Notar benötigt, können Sie hier als Download einige Merkblätter für unterschiedliche Rechtsgeschäfte herunterladen. In den unterschiedlichen Informationsmerkblättern finden Sie eine Aufstellung der Informationen, die der Notar zur Vorbereitung der Beurkundung zumindest benötigt.
Informationsmerkblätter zum Download: